§ 1 Allgemeines
(1) "Naturschlaf" bietet seine Leistungen ausschliesslich aufgrund der
nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Nebenabreden wird hiermit widersprochen;
oder werden nur bei schriftlicher Bestätigung von "Naturschlaf" wirksam.
(2) Unsere Angaben auf Internet-Web-Seiten, in Prospekten, Anzeigen,
Katalogen u.ä. sind unverbindlich. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, ein- und Ausfuhrgebühren,
Devisenkurse etc. bleiben vorbehalten.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch "Naturschlaf" zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn "Naturschlaf" sie schriftlich oder elektronisch bestätigt
hat.
§ 2 Lieferung und Nutzungsrecht
(1) Der Versand erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse in den
jeweiligen Ländern
in der Regel zwischen 7 (sieben) und 10 (zehn) Tagen nach Zahlungseingang.
(2) "Naturschlaf" bleibt der Versandweg und die Versandart vorbehalten,
vorbehaltlich anderweitiger Bestimmung des Käufers.
(3) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungsziel: Gemäss in der Bestellung vereinbart.
(2) Bei Zahlungsverzug kann "Naturschlaf" einen Verzugszins, von 5%
ab dem abgelaufenen Zahlungsziel Nachbelasten. Sowie sämtliche Umtriebs-,
Verzugs- und Betreibungskosten können nachträglich
in Rechnung gestellt werden.
(3) Wird Vorauszahlung vereinbart, ist diese innert 7 (sieben) Tagen
ab Datum der Bestellung zu erfolgen, ansonst entfällt der Vorauszahlungsrabatt
von 5% und hat die Nachbelastung zur Folge.
(4) Wird Ratenzahlung vereinbart, werden ab der 2. Rate Bearbeitungskosten
von CHF 20.00 pro Rate fällig. Bei Teilzahlung ist mindestens eine Anzahlung
von 50% fällig. Die allfälligen Mahnkosten betragen CHF 20.- pro Mahnung.
(5) Für Einzel-Bestellungen, unter CHF 100.00, (nur gegen Bahrzahlung
oder NN)
§ 4 Verzug
(1) Lieferverzug von "Naturschlaf": Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach unbenütztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 30 (dreissig) Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch "Naturschlaf" verschuldet wurden, insbesondere Schäden infolge Lieferverzögerung durch den Hersteller bzw. Importeur, Streiks, u.ä.
(2) Annahmeverzug des Käufers: Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme der Ware in Verzug, hat "Naturschlaf" schriftlich eine Nachfrist von 30 (dreissig) Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem
Ablauf kann sie:
a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen, oder
b) auf die nachträgliche Leistungen verzichten und 30% des Preises der
gekauften Ware als Schadenersatz fordern, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens nicht ausgeschlossen ist.
§ 5 Rückgaberecht
(1) "Naturschlaf" garantiert ein Umtauschrecht von 7 (sieben) Tagen ab Lieferdatum, für ungebrauchte und original verpackte Ware.
Sondermasse, sowie geöffnete Matratzen können weder aus- oder umgetauscht, noch zurückgenommen
werden.
(2) Die Rücknahme von ungebrauchten und original verpackten Produkten
erfolgt unter Verrechnung der Abholkosten. Garantiefälle sind
von dieser Regelung ausgenommen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) "Naturschlaf" bleibt Eigentümer des Produktes bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen einschliesslich Nebenforderungen. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers ist "Naturschlaf" berechtigt, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten zurückzunehmen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der
Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
(1) "Naturschlaf" gewährleistet die Brauchbarkeit des Produktes nach Massgabe der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Produktbeschreibung. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt ausser Betracht, es sei den, "Naturschlaf" trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(2) "Naturschlaf" gewährt eine Herstellergarantie von 5 (fünf) Jahren
auf Wollbetten und 12 (zwölf)
Jahre auf Matratzen. Die restlichen Garantien sind gemäss Hersteller deklariert.
§ 8 Datenschutz
(1) Ihre Daten werden von "Naturschlaf" absolut vertraulich behandelt, sie werden weder weiter gegeben noch werden sie dritten zugänglich
gemacht.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht, an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche
Regelung. Es gilt Schweizer Recht.
(2) Für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz von "Naturschlaf". Es ist "Naturschlaf" freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Käufers
anzurufen.
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